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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

(1)   Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Rebland Umzüge, vertreten durch Herrn Osman Chaudhri, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

(2)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Umzugs- und Entrümpelungsdienstleistungen.

 

(3)   Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

 

(4)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

 

(5)   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1)   Die Dienstleistungen werden entweder über den direkten Kontakt per Telefon oder E-Mail zwischen den Parteien vereinbart.

 

(2)   Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.

 

(3)   Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

(4)   Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

 

(5)   Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Dienstleistung trotz vorheriger Buchung abzusagen, insbesondere wenn ein entsprechendes Fahrzeug ausfällt oder andere unvorhergesehene Umstände eintreten.

 

(6)   Im Falle einer Stornierung durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

 

§ 3 Vertragsgegenstand

 

(1)   Der Auftragnehmer erbringt Umzugs- und Entrümpelungsdienstleistungen gemäß den individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Angeboten. Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.

 

(2)   Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Transport von Gefahrgut durchzuführen. 

 

(3)   Das Personal des Auftragnehmers ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

 

(4)   Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs zu beauftragen.

 

(5)   Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung dem Auftragnehmer zu ersetzen.

 

(6)   Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

 

 

 

§ 4 Durchführung der Leistung

 

(1)   Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie den einzuhaltenden Terminen auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Der Auftraggeber informiert insbesondere über die für das Transportgut notwendige Ladungssicherung und die notwendigen Sicherungstechniken. Die Information hat dem Auftragnehmer so rechtzeitig zuzugehen, dass ihm die Bereitstellung der notwendigen Sicherungstechniken möglich ist. Bei Verletzung dieser Informationspflicht wird der Auftragnehmer hiermit von seinen Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Beförderungssicherheit der Ladung im Innenverhältnis freigestellt. Angaben zum Wert des Gutes macht der Auftraggeber dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist. 

 

(2)   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, entsprechend geeignete Fahrzeuge zu stellen. Soweit der Auftraggeber Anforderungen an das Fahrzeug stellt, welche sich nicht zwingend aus den Informationen über die Art, die Beschaffenheit, das Gewicht, die Menge oder die notwendige Sicherung des Transportgutes ergeben, muss der Auftragnehmer diesen Anforderungen nur folgen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

(3)   Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Beförderungsgut in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben. Nimmt der Auftragnehmer ein Gut zur Beförderung an, welche äußerlich erkennbaren Beschädigungen aufweist, so kann er verlangen, dass der Auftraggeber den Zustand des Gutes besonders bescheinigt. 

 

(4)   Der Auftragnehmer ist zur Überprüfung von Stückzahl, Menge oder Gewicht des Beförderungsgutes nicht verpflichtet, außer dies ist gegen Leistung eines vorab gesondert

festzusetzenden Aufwendungsersatzes vereinbart. Ebenso wenig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Ladungssicherheit des Beförderungsgutes zu überprüfen. Dies gilt nicht im Falle offensichtlich erkennbarer Sicherungsmängel. 

 

(5)   Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

 

(6)   Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

 

(7)   Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

 

(8)   Soweit rechtlich zulässig, findet § 419 HGB entsprechende Anwendung.

 

(9)   Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.​

 

 

§ 5 Zahlung

 

(1)   Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung vor dem Auftrag oder in bar am Auftragstag selbst durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer.

 

(2)   Die Abrechnung erfolgt am Ende des Umzugs basierend auf den geleisteten Stunden. Der Auftraggeber zahlt nur für die effektiv in Anspruch genommene Dienstleistungszeit.

 

(3)   Alle Preise auf im Angebot von dem Auftragnehmer sind Bruttopreise aufgeführt. 

 

(4)   Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. 

 

(5)   Gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

 

(6)   Soweit der Auftraggeber gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen.

 

(7)   Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

 

(8)   Die Preisgestaltung für schwere Arbeiten richtet sich nach dem Gewicht und der Komplexität der Aufgabe. Dies geschieht automatisch und ist bereits im Angebot des Auftragnehmers berücksichtigt. Der Auftragnehmer verwendet einen variablen Lohnfaktor von zwei- bis dreifacher Höhe, um sicherzustellen, dass die anspruchsvollen und spezialisierten Arbeiten entsprechend honoriert werden. Auf diese Weise gewährleistet der Auftragnehmer eine ausgewogene und angemessene Preisgestaltung.

 

 

§ 6 Zeitraum, Stornierung und Termine

 

(1)   Beginn und Ende der Dienstleistung, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. 

 

(2)   Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

(3)   Der Auftragnehmer haftet nicht für Terminausfälle aufgrund von höherer Gewalt, unvorhersehbaren Umständen oder anderen Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen auch nicht zu Schadensersatzforderungen berechtigt 

 

 

§ 7 Haftung und Gewährleistung

 

(1)   Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

​

(1)In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

 

(2)   Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

 

(3)   Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachte Leistung entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Verlust oder sonstige indirekte Schäden.

 

(4)   Für Kratzer oder Beschädigungen von einem Umfang, welcher weniger als 2 cm entspricht, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, auch nicht für Fälle der Abs. 1 -4. 

 

(5)   Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf den Abschluss einer Transport-Warenversicherung oder die Deklaration eines höheren Warenwerts. Die Höchsthaftung des Auftragnehmers für Verlust und Beschädigung beläuft sich auf 620 EUR pro Kubikmeter des für die Erfüllung des Umzugsvertrages benötigten Rauminhalts. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme, muss er sich vor dem Umzug bzw. Transport diesbezüglich mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen. Eine höhere Summe kann dann nach erfolgter Rücksprache gesondert vereinbart werden. 

 

(6)   Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.

 

 

§ 8 Datenschutz

 

(1)   Die Parteien werden, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2)   Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

  1. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4)Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.rebland-umzuege.com/datenschutz

 

§ 9 Widerrufsrecht

 

(1)   Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter.

(2)   Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 10 Europäische Streitbeilegung

 

(1)    Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

 

(2)    Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

​

§ 11 Schlussbestimmungen

 

(1)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

(3)   Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

(4)   Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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